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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der InduPart AG, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden.

Weichen die Geschäftsbedingungen des Bestellers von den vorliegenden Geschäftsbedingungen ab, so gelten ausschliesslich die Bedingungen der InduPart AG (im Folgenden “InduPart“)

 

Angebote

Preislisten, Kataloge und Prospekte enthalten unverbindliche Preisangaben. Schriftliche Angebote der InduPart sind, sofern keine abweichende Frist vereinbart worden ist, 30 Tage verbindlich.

Die Annahme der Angebote/Bestellung kann in Textform (per elektronische Kommunikation/Post) erfolgen.

Alle Angaben in unseren Katalogen erfolgen ohne Gewähr. Wir haften nicht für versehentlich falsche Produktbeschreibungen oder Preisangaben. Insbesondere ist die Änderung von Produktemerkmalen und technischen Angaben jederzeit und ohne Vorankündigung möglich.

 

Preise

Die Preise verstehen sich netto, ohne Versand- und Verpackungskosten und ohne Mehrwertsteuer.

 

Messing-Teuerungs-Zuschlag (MTZ)

Je nach Marktsituation des Messingpreises kann ein Zuschlag auf die aktuellen Preise erhoben werden. Die Höhe des MTZ wird pro Monat oder pro Quartal festgelegt und auf unserer Website publiziert.

 

Zahlungen und Zahlungsfristen

Zahlungen sind innert 30 Tage ab Rechnungsdatum netto, ohne Abzüge und in der vereinbarten Währung zu leisten.

Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Besteller ohne weitere Mahnung im Zahlungsverzug und schuldet einen Verzugszins von 5 %. InduPart behält sich die Geltendmachung von weiterem Schaden ausdrücklich vor.

Vorbehalten bleiben ausdrücklich vereinbarte Zahlungskonditionen.

 

Lieferfristen

Die in der Auftragsbestätigung erwähnten Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart. Die InduPart ist bestrebt, die in der Auftragsbestätigung erwähnten Liefertermine einzuhalten.

Sie informiert den Besteller umgehend von sich abzeichnenden Verzögerungen der Lieferung.

Lieferfristen können zudem verlängert werden, wenn der Besteller seiner Vorleistungspflicht nicht nachkommt.

 

Verpackung und Transport

Die Ware wird für den Versand angemessen verpackt.

Falls mit dem Besteller nicht anders vereinbart, übersendet InduPart die Ware nach Umfang und eigenem Ermessen per Post, Kurierdienst oder per LKW.

Bei einem Faktura-Nettobetrag ohne MWST von mehr als CHF 500.- erfolgt die Lieferung franko Domizil Schweiz.

Bei einem Faktura-Nettobetrag ohne MWST von unter CHF 500.- werden Verpackung, Porto und Transportspesen verrechnet. Die Kosten von Express-Sendungen gehen zu Lasten des Empfängers. Bei Lieferung ins Ausland gehen die Lieferkosten (insbes. Verpackung, Transport und Verzollung) zu Lasten des Bestellers.

 

Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr der Ware gehen mit deren Versand auf den Besteller über. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und Kosten des Bestellers kann InduPart eine Transportversicherung abschliessen.

 

Gewährleistungen

Der Besteller hat die gelieferte Ware so rasch als möglich, d.h. innerhalb von 3 Arbeitstagen zu prüfen und festgestellte Mängel umgehend schriftlich der InduPart zu melden. Versäumt der Besteller die sofortige Meldung, gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei sorgfältiger Überprüfung nicht erkennbar waren. Ergeben sich später Mängel, so muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung erfolgen.

 

InduPart behält sich das Recht vor, bei einer rechtzeitigen Mängelrüge des Bestellers, mangelhafte Teile nachzubessern, durch einwandfreie Ware zu ersetzen oder dafür den fakturierten Warenwert gutzuschreiben. Andere Ansprüche auf Gewährleistung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die Ansprüche aus Gewährleistung verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware.

 

Produktehaftung

Der Besteller darf die Ware nur bestimmungsgemäss verwenden und hat dafür zu sorgen, dass diese nur an Personen weitergegeben wird, die mit Produkteverfahren und – risiken vertraut sind. Der Besteller ist verpflichtet, allfällige Warnhinweise des Herstellers oder der InduPart an Dritte weiterzugeben.

 

Datenschutz

Beide Parteien halten die auf sie jeweils anwendbaren, einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) ein. InduPart wird die vom Besteller übermittelten Personendaten lediglich für die Zwecke der Vertragsabwicklung, nach Treu und Glauben, verhältnismässig und gesetzeskonform bearbeiten. InduPart trifft insbesondere adäquate technische und organisatorische Massnahmen um Personendaten des Bestellers vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Weitere Informationen über die Bearbeitung personenbezogener Daten der Besteller durch InduPart sind in unserer Datenschutzerklärung festgehalten.

 

Haftungsausschluss

Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung von InduPart, sowie die Haftung für Hilfspersonen, ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Gegenstand der Lieferung selbst entstanden sind, wie zum Beispiel Produktionsausfälle, Nutzungsverlust oder Nutzungseinschränkung, Verlust von Aufträgen oder entgangener Gewinn sowie andere Schäden mittelbarer oder unmittelbarer Art.

 

Abtretungsverbot

Ansprüche gegen InduPart aus einem Vertrag mit ihr sind nicht ohne ihre vorgängige schriftliche Zustimmung abtretbar.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ist schweizerisches Recht anwendbar. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Die deutsche Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geht in jedem Fall anderssprachigen Versionen und Übersetzungen vor.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

 

Zürich, Mai 2019